Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

Hinweise
Soweit im Angebot nicht explizit erwähnt, sind zwei Korrekturgänge für die Entwurfsphase enthalten. Nach der Auftragserteilung, üblicherweise in Folge einer Angebotserstellung, wird der Auftraggeber gebeten für das Projekt notwendiges Informations-, Text- und Bildmaterial o.ä. bereitzustellen. 

Angebotserstellung
Für die Angebotserstellung ist der Auftraggeber angehalten, soweit wie möglich, die Aufgabenstellung, Auftragsumfang, Ziele u.ä. zu definieren. Nur eine klare und genaue Auftragsbeschreibung ermöglicht eine genaue Angebotserstellung. Da i.d.R. Kreativaufgaben und deren Aufwand nicht präzise in der Angebotsphase zu kalkulieren sind, werden die Preisangaben als sog. Richtpreise beschrieben. Richtpreise sind ungefähre Einschätzungen des Arbeitsaufwandes. Daher können diese bei der Endabrechnung abweichen. Bei deutlicher unter oder Überschreitung des geplanten Aufwandes, wird der Auftraggeber, soweit wie möglich, rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

Optionale Leistungen
Optionale Leistungen sind Leistungen deren Notwendigkeit zu Projektbeginn noch nicht einzuschätzen oder deren Aufwand nur schwer zu kalkulieren ist. Die Abrechnung erfolgt daher nach Aufwand. Etwaige optionale Leistungen werden ggf. im Angebot aufgelistet.

Sonstige Zusatzleistungen
Alle Autorenkorrekturen und spätere konzeptionelle Änderungen werden nach Aufwand berechnet. Alle außerplanmäßigen Aufgaben, die im Angebot nicht aufgeführt wurden oder Aufgaben die noch nicht vorhersehbar sind, werden ggf. nachkalkuliert. Dies bezieht sich z.B. auf Veränderungen des Auftragsumfangs, eventuell anfallender Verpackungs- und Frachtkosten, Fahrtkosten. Etwaige Fremdkosten von Dritten, z.B. bei gewünschter Hinzuziehung von ext. Lektoren, Textern o.ä., werden gesondert nach deren Tarifen in Rechnung gestellt.

Vergütungen
Die erbrachten Leistungen werden, ggf. nach vereinbarten Abschlagszahlungen, in Rechnung gestellt. Zahlungsziel ist  sofort rein netto nach Rechnungseingang ohne Abzug, sofern im Angebot nicht anders definiert. Zahlungsverzögerungen oder Versäumnisse werden nach üblicher Rechtsgrundlage (BGB) geahndet.

Urheber- und Nutzungsrecht
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Urheber- und Nutzungsrechte (AGD/SDSt). Nach Zahlung des Honorars gehen die vereinbarten Nutzungsrechte an den Auftraggeber über. Die Nutzungsvergütung wird nach dem Tarif (AGD/SDSt:http://www.agd.de/vtv-design.html) errechnet und ausgehandelt. Sie definiert die Art, Zeit, Raum und Umfang der Nutzung.

Das Urheberrecht verbleibt beim Designer und ist nicht auf den Auftraggeber übertragbar, auch wenn dieser mit Ideen und Anregungen zum Schaffungsprozess beiträgt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rohdaten und offene Computerdateien. 

Der Designer behält sich das Recht vor, die Designerzeugnisse zu eigenen Werbezwecken als Referenzbelege in Print und Online zu verwenden. Eine Internet-Verlinkung zur Website des Auftraggebers ist dafür eingeschlossen. Sollte der Auftraggeber diesem nicht zustimmen wollen, so ist er dazu angehalten vor Projektbeginn dem schriftlich zu widersprechen.

Haftung und Verbindliches
Der Designer haftet nicht für Fehler in Text-, Illustrations-, Bild- und Druckerzeugnissen sowie Webveröffentlichungen ebenso nicht für evtl. Beschädigungen an Bild-, Print- und Objekvorlagen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Entwürfe zu prüfen und vor dem Druck oder sonstiger Veröffentlichung schriftlich freizugeben. Mit der Abnahme wird die Haftung für die Richtigkeit vom Auftraggeber übernommen. 

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß, d.h. innerhalb des festgelegten Projekt-Timings, erfüllt hat. 

Alle anfallenden Rechtsverfolgungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

Sonstiges
Der Designer ist in der Gestaltung frei und eine Reklamation wegen künstlerischer Meinungsverschiedenheiten ausgeschlossen. Geschuldet ist allein die Erfüllung der vereinbarten Leistung. Diese ist handwerksgetreu, vollständig und termingerecht vom Designer zu erbringen.